„Wenn der Immobilienmakler Sie nach dem Personalausweis fragt…“
Nach dem Geldwäschegesetz sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen zu lassen beziehungsweise einen Handelsregisterauszug einzuholen und diese Daten festzuhalten.
Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.
Diese Pflichten nach dem Geldwäschegesetz haben Immobilienmakler bei allen Verträgen, die sie mit einem Kunden abschließen.
Nachfolgend finden Sie das Merkblatt der baden-württembergischen Regierungspräsidien mit Hinweisen für Maklerkunden zum Geldwäschegesetz zum Download.
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